AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma creative tools Video Handels GmbH – nachstehend ct genannt. Auch ohne Widerspruch wird die ct von allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Bestellers, nicht verpflichtet. Sollten die Geschäftsbedingungen des Bestellers ebenfalls Ausschließlichkeit für sich in Anspruch nehmen, so verzichtet der Besteller auf ihre Anwendung mit der Bestellung, spätestens mit in Empfangnahme der Ware oder der von ct sonst zu erbringenden Leistung.
2. Angebot und Auftrag
Alle Angebote von ct sind freibleibend. Vereinbarungen mit ct sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch ct unverbindlich. Der Vertragsumfang wird abschließend durch den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung von ct bestimmt. Mündliche Zusagen oder Zusagen der Vorkorrespondenz bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, der ausdrücklichen Übernahme in die schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
4. Lieferung
Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Geschäftssitz von ct. Ändert sich auf Veranlassung des Kunden der Erfüllungsort, kann ct eine angemessene Anpassung des Vertrages verlangen. Der Versand erfolgt, soweit nicht anders mit ct vereinbart, auf Kosten des Kunden. Kosten für Versand, Verpackung, Versicherung, Montage, Installationsmaterial und sonstigem Zusatzmaterial trägt ebenfalls der Kunde.
5. Preise und Zahlung
Die Preise von ct verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Preise von ct gelten ab Geschäftssitz ct. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie Spesen nicht ein. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden berechnet. Mangels besonderer Vereinbarung ist Zahlung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle ct sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde. Sie sind vom Kunden sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet ct nicht, sofern ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. ct ist zur Forderung von angemessenen Vorauszahlungen berechtigt. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
6. Abnahmeverzug
Gefährdung der Vertragserfüllung. Nimmt der Kunde die angebotenen Leistungen ct’s nicht innerhalb einer ihm gesetzten Nachfrist entgegen oder erklärt er ausdrücklich, daß er sie nicht haben will, so kann ct vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Abnahmeverzug gilt auch der Fall, daß der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten oder von ct geforderten Vorauszahlung in Verzug gerät. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann ct 5% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe von 15% entstanden ist. Das Recht ct‘s, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann ct Vorauszahlung und sofortige Zahlung der offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren oder Arbeiten zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Bereits gelieferte Waren kann ct herausverlangen, ohne das dies einen Rücktritt vom Vertrag darstellt. Diese Rechte stehen ct auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7. Verwahrung und Versicherung
Vertragsgegenstände und Gegenstände des Kunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. ct haftet bei der Aufbewahrung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet ct nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
8. Recht von ct auf Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von ct liegen und die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von ct erheblich einwirken, und für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung oder Unvermögens von ct wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht ct das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht, es sei denn, er weist nach, daß ct Unmöglichkeit oder Unvermögen im Rahmen von Ziffer 12 zu vertreten hat. Will ct vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden ursprünglich eine Verlängerung der Leistungsfrist vereinbart war.
9. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Gelieferte Gegenstände und Unterlagen sowie eingebaute Zubehör-, Ersatz- und Austauschteile bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung und bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen, etwaiger Prozeß- und sonstiger Nebenkosten aus sämtlichen mit ct abgeschlossenen Verträgen) Eigentum von ct. Bearbeitung oder Umbildung durch den Kunden erfolgen stets für ct als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Vorbehaltseigentum von ct durch Weiterveräußerung der Sache, so tritt an seine Stelle die daraus dem Kunden gegen Dritte erwachsende Forderung. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware oder Unterlagen wird die Forderung gegen den für Verlust oder Beschädigung Verantwortlichen (oder die Versicherungsgesellschaft) auf Ersatzleistung (oder Auszahlung der Versicherungssumme) schon jetzt an ct abgetreten. ct ist berechtigt, Liefergegenstände auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Gefahren zu versichern. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, Liefergegenstände ohne schriftliche Genehmigung von ct an Dritte weiterzuveräußern. Der Kunde darf Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. ct ist unverzüglich über jeden Standortwechsel und jedes das vorbehaltene Eigentum beeinträchtigende oder gefährdende Ereignis (z.B. Pfändungen) unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen (z.B. Pfandprotokolle) schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer etwa erforderlichen Intervention hat der Kunde zu tragen. Bei einer Rückgabe der Vorbehaltsware an ct ist der aus deren Weiterveräußerung erzielte Erlös, bei einer Zahlung der abgetretenen Forderung der aufgrund der Abtretung gezahlte Betrag, jeweils zunächst auf Zinsen und Kosten und dann auf die noch offenen Zahlungsforderungen ct anzurechnen. Bei vertragswidrigem Verhalten eines Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ct zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch ct gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
10. Gewährleistung
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen und Unterlagen in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und, ist ein Werk geschuldet, es abzunehmen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware oder Unterlagen zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen ct geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang bei ct eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist ct nach ihrer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrage zurücktreten. Mängel eines Teiles der Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, daß die Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist, wofür der Kunde die Beweislast hat. Für Mängel bei denjenigen Bestandteilen des Auftrages, die ct nicht selbst herstellt, sondern von Dritten bezieht, haftet ct nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist ct von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferer an den Kunden abtritt. ct haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden ct´s nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Werden seitens des Kunden oder Dritter ohne vorherige Genehmigung von ct Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, ist ct von jeder Gewährleistung frei. Keine Gewähr wird geleistet für Instandsetzungen oder andere Maßnahmen, die auf Wunsch des Kunden nur behelfsmäßig durchgeführt werden. Für Auskünfte und Beratungsleistungen übernimmt ct nur dann Gewähr, wenn ein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen ist. Ansonsten sind sie unverbindlich.
11. Verlust von Daten
Der Kunde ist verpflichtet, alle auf den Geräten befindlichen Daten extern zu sichern. Eine Verantwortung für den Verlust von Daten trifft ct nicht.
12. Haftung auf Schadenersatz
Soweit sich aus dem Vertrag oder aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, haftet ct auf Schadenersatz – egal aus welchem Rechtsgrund – nur bei eigenem groben Verschulden; bei groben Verschulden eines Erfüllungsgehilfen oder eigenem einfachen Verschulden haftet ct nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind und nur auf den Ersatz typischer vorhersehbarer Schäden.
13. Reparaturbedingungen
Die Reparatur wird nach Angaben des Kunden durchgeführt. Zusätzliche Arbeiten – gegen Berechnung – werden vorbehalten, wenn sie erforderlich sind, um das Gerät voll betriebsfähig zu machen. Falls Ersatzteile nicht beschafft werden können, sind für Prüfung, Aus- und Einbau entstandene Kosten vom Kunden zu bezahlen, auch wenn das Gerät nicht betriebsfähig ist. Eine Haftung bei Beschädigung oder Verlust des Gerätes durch Feuer, Einbruch, Plünderung wird nur übernommen, soweit die Schäden durch unsere Versicherungen gedeckt sind. Offensichtliche Reparaturmängel können nur innerhalb drei Tagen nach Abholung oder Anlieferung geltend gemacht werden. Falls das Gerät innerhalb drei Monaten nach Fertigstellung nicht abgeholt wird, entfällt jede Haftung für Beschädigung oder Verlust. Garantiereparaturen werden nur gegen Vorlage von Rechnung und Garantie Unterlagen durchgeführt.
Schlussbestimmungen
Schriftform
Ergänzungen oder Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ct und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Geltendmachung von Wechsel- und Scheckforderungen ist der Gerichtsstand Hamburg oder nach Wahl von ct der Sitz des Kunden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen soll eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was gewollt war.
Hamburg, den 07.12.1998